Logo der Apotheken Umschau

Das Bundeskabinett hat am 20.1.2021 den entsprechenden Entwurf für das DVPMG beschlossen. Mitte des Jahres soll es in Kraft treten. Was sind die Neuerungen?

Neue digitale Anwendungen in der Pflege

Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sollen ähnlich wie digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) erstattungsfähig werden. Hierfür soll ein neues Verfahren zur Prüfung der DiPAs und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim Bundesintitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) etabliert werden. DiPAs sind Apps oder Webanwendungen, welche sich an Pflegebedürftige richten. Sie dienen dazu, den Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder sogar zu verbessern (wie zum Beispiel personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz) oder auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegekräften zu erleichtern.

Weiterentwicklung der DiGAs

Daten von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sollen unkompliziert in die elektronische Patientenakte übertragen werden können. Die Leistungen von Praxen, Krankenhäusern oder Hebammen im Zusammenhang mit DiGAs werden künftig vergütet. Außerdem werden Datenschutz und Informationssicherheit der DiGAs gestärkt: künftig soll es hierfür ein verpflichtendes Zertifikat geben.

Mehr Angebote in der Telemedizin

Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen soll nun auch durch telemedizinische Termine ergänzt werden. Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst wird ebenfalls telemedizinische Leistungen anbieten. Eine Krankschreibung per Fernbehandlung soll dauerhaft möglich sein. Der gemeinsame Bundesausschuss wird dafür ein Konzept erarbeiten. Außerdem werden telemedizinische Leistungen nun auch in Bereichen wie der Physio- und Ergotherapie, Logopädie und bei der Betreuung von Schwangeren und Frauen im Wochenbett ermöglicht.

Zum Thema

Viele Updates für die Telematikinfrastruktur

Die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Praxen, Apotheken und Krankenkassen werden erweitert: Künftig umfassen sie neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst. Außerdem erhalten sowohl Versicherte als auch Krankenhäuser, Praxen und Apotheken ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde zu authentifizieren.

Die elektronische Gesundheitskarte soll künftig überall kontaktlos einlesbar werden und dient in Zukunft auch als Versicherungsnachweis und nicht mehr als reiner Datenspeicher. In einer "elektronischen Patientenkurzakte" sollen die Notfalldaten Versicherter zusammen mit Hinweisen auf den Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente, wie zum Beispiel Patientenverfügungen, gespeichert werden.

Der elektronische Medikationsplan wird innerhalb der Telematikinfrastruktur in eine eigene Anwendung überführt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert ist. Genau wie bei der elektronischen Patientenakte können Versicherte dann künftig über ihre persönliche digitale Benutzeroberfläche auf diese digitale Anwendungen selbstständig zugreifen.

Über die Versicherten-Apps der Krankenkassen sollen künftig Abgabe, Änderung und Widerruf der Organspendeerklärungen möglich sein. Hierfür muss aber vom BfArM noch das Organspenderegister eingerichtet werden. Die Änderungen sind selbst dann machbar, wenn die Versicherten keine elektronische Patientenakte nutzen.

Bis spätestens Mitte 2023 soll außerdem die nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärztinnen und Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.

Weiterentwicklung von E-Rezept und elektronischer Patientenakte (ePA)

Die elektronische Verordnung wird in mehr Bereiche eingeführt: so kann ein E-Rezept dann auch für die häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege, die Soziotherapie, für Heil- und Hilfsmittel oder Betäubungsmittel ausgestellt werden. Alle Versicherten sollen die Möglichkeit bekommen, Informationen zu Rezepten oder eigens angemischten Medikamenten in ihre elektronischen Patientenakte einzustellen. Auch bei Apotheken im europäischen Ausland soll es möglich werden, elektronische Rezepte einzulösen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/dvpmg.html; letzter Abruf: 20.01.2021)