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Bislang sind es erst fünf Eingriffe, für die gesetzlich Versicherte eine ärztliche Zweitmeinung auf Kosten der Krankenkassen einholen können: Gebärmutterentfernungen, Mandeloperationen, Schultergelenkspiegelungen, Implantationen von Knieendoprothesen sowie Amputationen bei diabe­tischem Fuß­syn­­drom.

Dabei soll es nicht bleiben. Weitere Indikationen stehen auf der Vorschlagsliste des Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und sollen denächst dazu kommen.

Informationen rund um die Fälle, für die ein Zweitmeinungsverfahren angeboten wird, bietet das IQWiG auf seiner Webseite www.gesundheitsinformation.de/zweitmeinung.

Der ergänzende Rat darf nur bei besonders qualifizierten unabhängigen Arzt:innen eingeholt werden. Eine Liste der im Zweitmeinungsverfahren zugelassenen Ansprechpartner ist auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter www.116117.de/zweitmeinung zu finden.